Vorbeugen mit hohem Spaßfaktor (c)V. Psaltis

Kinder schützen durch Vorbeugen

Pfütze, Schwimmbad, Meer – Wasser zieht Kinder jeden Alters geradezu
magisch an. Aber leider werden beim Badespaß oder der unbeschwerten Grillparty in Wassernähe
zu oft die Gefahren vergessen. Laut Statistik ist bei Kindern bis zu 15 Jahren nach dem Verkehrsunfall
das Ertrinken die häufigste tödliche Unfallart.

(Stiftung Kinderzentrum Ruhrgebiet) Es kommen auf einen tödlichen rund sechs
Unfälle, bei denen das Beinahe-Ertrinken zu schwersten,Vorbeugen mit hohem Spaßfaktor (c)V. Psaltis irreversiblen Hirn- und Nervenschädigungen
aufgrund des erlittenen Sauerstoffmangels führt. „Vor allem kleine Kinder sind gefährdet“,
sagt Privatdozent (PD) Dr. Thomas Lücke, Leiter der Neuropädiatrie an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Ruhr-Universität Bochum (RUB) im St. Josef-Hospital (Direktor: Prof. Dr. E. Hamelmann).
„Aber Eltern können vorbeugende Maßnahmen ergreifen, und einige dürften den Kindern
sogar Spaß bereiten.“

Ein Zeitfenster von fünf Minuten

Kleine Kinder nähern sich dem Wasser ohne Vorbehalt. Rutschen, stolpern oder fallen sie hinein und
kommt keine Hilfe, dann ertrinken Kinder „leise“: Einmal unter Wasser geraten, schaffen sie es aus
eigener Kraft nicht, ihren im Verhältnis zum Körper relativ schweren Kopf wieder an die Oberfläche
zu heben. Sie bleiben mit dem Gesicht im Wasser liegen. Deshalb können schon wenige Zentimeter
tiefe Gartenteiche zur tödlichen Falle werden. In tieferem Wasser tauchen kleine Kinder nach ca.
20 Sekunden ohne großen Lärm unter, sinken lautlos und stetig hinab. Sie kommen nicht, wie man
vermuten könnte, wieder an die Oberfläche. Unter Wasser verlieren sie nach rund zwei Minuten das
Bewusstsein, und wenig später beginnt der Sauerstoffmangel, das Hirn zu schädigen. Diese Abläufe
sind sehr schnell: Bei tödlichen Ertrinkungsunfällen haben Eltern ihre Kinder meist weniger als fünf
Minuten aus den Augen verloren.

Gezielt Maßnahmen ergreifen

PD Dr. Thomas Lücke, der jüngst den Ruf auf die Professur für Neuropädiatrie der RUB erhielt, hat
viele Unfallopfer behandelt und kennt die typischen Unfallszenarien der Freiluftsaison: „Die Feier
im Garten mit dem kleinen Teich, die Grillparty an der Ruhr oder dem Baggersee. Man ist locker und
entspannt, bis einer fragt: ‚Wo ist eigentlich die kleine Miriam?’“ PD Dr. Lücke rät zu umfassender
Vorbeugung: Eltern sollten ihre Kinder in Wassernähe nie aus den Augen lassen oder nach Möglichkeit
eine Aufsichtsperson abstellen. Sie sollten prüfen, wo ihre Kinder spielen oder spielen könnten.
Sind größere oder fließende Gewässer in der Nähe, müssen Kinder von der Uferzone ferngehalten
werden und sollten geeignete Schwimmwesten tragen. An Badewannen, Gartenteiche, Regentonnen
gehören Abdeckungen oder Schutzgitter. Auch spezielle Eltern-Kind-Schwimmkurse helfen –
das übliche Baby-Schwimmen reicht nicht! –, wie sie im Schwimmbad der Kinderklinik oder vom
DLRG angeboten werden. Bei diesen speziellen Kursen wird etwa mit Kindern bis zu sechs Monaten
der Atemschlussreflex trainiert. Hierbei schließen sich die oberen Atemwege, um den Wassereintritt
in die Lunge zu verhindern. Ältere Kinder sollten so früh wie möglich tauchen und schwimmen
lernen – und auch mit Straßenkleidung üben. Die Gefahren beim Springen in zu flaches Wasser
müssen ein Thema sein. PD Dr. Lücke: „Die Gewöhnung nicht nur ans Wasser, sondern an das Gefährliche
am Wasser – das beugt dem Unfall vor.“

Hintergrund-Information: Erste Hilfe

Bei einem Unfall muss schnell gehandelt werden. Da kleine Kinder jedoch sehr viel verletzlicher
als Erwachsene sind, ist Vorsicht geboten. „Nichts falsch macht, wer anwendet, was man im Erste-
Hilfe-Kurs für die Führerscheinprüfung gelernt hat“, so PD Dr. Thomas Lücke. Im Zusammenhang
mit Unfällen am und im Wasser heißt das: Kind aus dem Wasser holen und in Sicherheit bringen.
Sofort einen Notruf für Rettungsdienst und Notarzt absetzen – in Deutschland brauchen die Retter
im Schnitt nur zwischen fünf und 15 Minuten bis zum Unfallort! – und dabei nicht vergessen,
Ort und Hergang des Unfalls sowie das Alter des Kindes anzugeben. Dann gilt es, die Vitalfunktionen
des Kindes zu kontrollieren: Falls es nicht bei Bewusstsein ist, es in stabile Seitenlage bringen.
Falls es nicht atmet, die Atemwege freimachen, Herz-Lungen-Wiederbelebung ausführen.
Vorsicht bei Kindern unter einem Jahr: Hier darf der Kopf nicht zu stark überstreckt werden. Die
Beatmung nur mit wenig Luft – man spricht hier von einem „Mundvoll“ – und dosiertem Druck
als Mund-zu-Mund-und-Nase-Beatmung durchführen. Ist das Kind älter, die Beatmung wie bei
einem Erwachsenen durchführen.

Text: Stiftung Kinderzentrum Ruhrgebiet
Foto: (c)V. Psaltis

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