Coronavirus in NRW: Wie verhalte ich mich richtig?

Wie sollen wir uns im Alltag verhalten? Durch die Corona-Krise gelten aktuell viele neue Verhaltensregeln. Da ist es manchmal schwierig, den Überblick zu behalten. Erschwerend kommt hinzu, dass in vielen Bundesländern unterschiedliche Regelungen gelten. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die Lage in NRW.

Corona-Krise NRW: Richtiges Verhalten im Alltag, Foto: pixabay, geralt [ruhr-guide] Hygiene, Kontaktsperre, Abstand halten: Die Corona-Krise greift tief in unseren Alltag ein. Auf einmal geht es nur noch mit Einkaufswagen in den Supermarkt. Wer an der Kasse nicht mit den Regeln vertraut ist, riskiert nicht nur angefeindet zu werden sondern gefährdet auch seine Mitmenschen. Große Unsicherheit herrscht auch im Bezug auf das NRW-weite Kontaktverbot. Was darf ich? Was darf ich nicht? Im schlimmsten Fall muss man mit hohen Bußgeldern rechnen. Mit diesem Artikel wollen wir Klarheit schaffen: Wie sollte ich mich als Bürger von NRW in Zeiten des Coronavirus verhalten?

Coronavirus im Ruhrgebiet und NRW

Personen ab 50 Jahren könnten stärker unter dem Virus leiden als andere. Auch Personen mit Vorerkrankungen leiden häufiger an einem schweren Krankheitsverlauf. Wer Familienmitglieder oder auch Nachbarn hat, die in diese Risikogruppe fallen, kann beispielsweise durch Zettel im Hausflur Hilfe anbieten! Den Gefährdeten kann durch Einkäufe, die bestenfalls voll vor der jeweiligen Wohnungstür abgestellt werden, unter die Arme gegriffen werden. Da Schulen, Kindergärten und Kindertagesstätten schließen mussten, herrscht auch hier großer Bedarf, denn nicht jeder Arbeitgeber kann auf die Angestellten verzichten. Da können wir hier im Ruhrgebiet unsere besondere Stärke zeigen, denn im Pott hat man schon immer zusammen gehalten!

Grundlegende Maßnahmen

Auch wenn es schon jeder wissen sollte, fassen wir zunächst noch einmal zusammen, was jeder Einzelne tun kann, um die Ausbreitung des Virus aktiv zu verlangsamen: Da sich das Coronavirus durch Tröpfcheninfektion übertragen lässt, ist besonders das häufige und gründliche Waschen und Desinfizieren der Hände zwingend notwendig. Dieser Tipp fällt, genau wie das Niesen oder Husten in die Armbeuge, in die grundsätzlichen Verhaltensregeln. Auf das Händeschütteln oder Umarmungen zur Begrüßung kann verzichtet werden. Außerdem sollten häufig berührte Gegenstände und Oberflächen desinfiziert werden. Hierzu gehören besonders Türklinken und Smartphones. Öffentliche Verkehrsmittel, größere Gruppierungen und nicht zwingend notwendige Termine sollten vermieden werden. Weitere Tipps finden Sie unter: www.land.nrw/corona.

Worauf sollte man beim Einkaufen achten?

Zum Thema Einkaufen finden Sie eine gute Zusammenfassung der Empfehlungen auf www.chip.de. Das Wichtigste in Kürze: Bitte hamstern Sie nicht! Die Versorgung mit Lebensmitteln und allem Übrigen ist für ganz Deutschland gesichert. Wie überall ist es im Supermarkt wesentlich, immer auf die 1,5 m Abstand zu achten. Das fällt natürlich deutlich leichter, wenn man nicht zu den Stoßzeiten unterwegs ist. Viele Märkte haben Abstandsmarken am Boden angebracht oder die Einkaufswagenpflicht eingeführt. Häufig wird der Zugang reguliert. Wer die Rushhour meidet, hat dann auch den Vorteil, nicht warten zu müssen. Des Weiteren gilt: Berühren Sie die Waren so wenig wie möglich. Dasselbe an der Kasse: Wann immer Sie können, zahlen Sie kontaktlos. So reduziert sich die Gefahr einer Schmierinfektion. Um Hautkontakt mit Einkaufswägen und -körben zu vermeiden, sind Einweg-Handschuhe das Mittel der Wahl. Um Ihre Mitmenschen zu schützen, ist es angebracht, in der Öffentlichkeit einen Mundschutz zu tragen, Sie können diesen auch ganz leicht selber herstellen.

Kontaktverbot in NRW, Foto: pixabay, geralt

Was bedeutet das Kontaktverbot?

In der Öffentlichkeit darf man sich in NRW aktuell nur noch zu zweit treffen und aufhalten. Die wichtigsten Ausnahmen von dieser Regel sind Verwandte, Lebenspartner und Bewohner desselben Haushalts. Ebenfalls ausgenommen sind beispielsweise Beerdigungen und die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (die vollständige Liste finden Sie unter www.land.nrw). Unabhängig davon sind bei einem Kontaktverbot auch die Besorgung von Medikamenten und Lebensmitteln und der Weg zur Arbeitsstelle weiterhin erlaubt. Das Gleiche gilt selbstverständlich für Arztbesuche.

Aber was ist mit Treffen, die im privaten Bereich stattfinden? Aus Solidaritätsgründen sollte das eine rhetorische Frage bleiben. Wir sind alle aufgerufen unsere privaten Kontakte so weit wie möglich zu reduzieren. Weil die meisten dabei mitziehen, sind private Treffen bis jetzt noch nicht so stark beschränkt worden wie Begegnungen im öffentlichen Raum. Definitiv untersagt sind vor allem private Partys mit außergewöhnlich vielen Besuchern (Hochzeit, runder Geburtstag etc.). Wie groß ein Treffen im privaten Kreis werden darf, lässt sich besser im Einzelfall beurteilen. Hier ein grober Richtwert zur Orientierung: Laut WDR hat die Essener Polizei im März private Zusammenkünfte mit mehr als 9 Personen aufgelöst (eigene Angabe der Polizei).

Jetzt noch zu den harten Fakten: Wie hoch sind die Bußgelder bei Verstößen? Als Beispiel sei der Betrag für öffentliches Grillen oder Picknicken genannt. Fällig werden 250 € pro Person. Alle anderen Bußgelder bewegen sich in dieser Größenordnung oder darüber.

Quellen:
www1.wdr.de
www.land.nrw

Bei Corona-Verdacht: Informations- und Notfall-Telefonnummern der Städte im Ruhrgebiet

Bochum: 0234 910-5555
Essen: 0201 123-8888
Gelsenkirchen: 0209 169-5000
Bottrop: 02041 705080
Oberhausen: 0208 825-7777
Dortmund: 0231 50-13150
Düsseldorf: 0211 8996090
Duisburg: 0203 940049
Ennepe-Ruhr-Kreis: 02333 4031449
Hagen: 02331 207-3934
Hamm: 02381 17-6444
Herne: 0700 16 200 000
Mülheim an der Ruhr: 0208 455-0
Kreis Recklinghausen: 02361 53-2626
Kreis Unna: 0800 10 20 205
Kreis Wesel: 0281 207 - 4060

Diese Hotlines sollen helfen, ernste Verdachtsfälle zu erkennen und Betroffenen einen Termin zu vermitteln um bestenfalls eine Ansteckung auszuschließen. Rufen Sie die Nummer Ihrer Stadt nur an, wenn es einen begründeten Verdacht gibt!

Fotos: pixabay, geralt