Wemiger Hubschrauberflüge

Düsseldorf/Essen (idr). Hubschrauber dürfen am Flughafen Essen/Mülheim nur noch wochentags und außerhalb der Mittags- und Nachtzeiten starten und landen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf jetzt entschieden. Damit haben die Richter einer Anwohnerklage stattgegeben. Nur Sonntagsflüge zu gewerblichen Zwecken sind von den Einschränkungen ausdrücklich ausgenommen.
Der weitergehenden Meinung der Kläger, dass der gesamte Flugbetrieb auf dem Flughafen inzwischen ungenehmigt sei, hat sich das Gericht nicht angeschlossen.
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