2G-Regel für den Freizeitbereich

Metropole Ruhr (idr). Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW zieht auch Neuregelungen für die Besucherzentren des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nach sich. Ab norgen, 24. November, gilt landesweit eine 2G-Regel für den Freizeitbereich und damit auch für die RVR-Besucherzentren, Veranstaltungen und Führungen. Teilnahme und Zutritt sind nur noch nach Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises möglich.

Das betrifft die RVR-Besucherzentren Bislicher Insel in Xanten, Haus Ripshorst in Oberhausen, den Heidhof in Bottrop und das Besucherzentrum Hoheward in Herten/Recklinghausen. Der Lehrbetrieb an der Umweltweltpädagogischen Station Heidhof findet weiter unter den an Schulen geltenden Regeln – laut Verordnung unter 3G-Bedingungen – statt. Die bekannten Maßnahmen wie Maske tragen und Abstand halten gelten weiterhin.

Infos unter https://www.rvr.ruhr/service/rvr-besucherzentren/

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