Rauchen verboten – Feuer machen auch!

Durch die Hitze und die fortschreitende Trockenheit steigt auch im Ruhrgebiet die Gefahr von Flächen- und Waldbränden stark an. Deshalb weisen Feuerwehr, Stadt und ZBH gemeinsam darauf hin: Rauchen in Wäldern ist von Anfang März bis Ende Oktober verboten. Daneben sollten Bürgerinnen und Bürger einige weitere Sicherheitshinweise beachten.

Zigarettenreste sollten keinesfalls achtlos in die Natur geworfen werden – sie könnten leicht Brände auf Feldern und Wiesen, in Wäldern und auf den Halden auslösen. Gleiches zählt für Glasflaschen und -reste.

Außerdem gilt: Feuer, zum Beispiel durch Grillstellen, sind in öffentlichen Anlagen grundsätzlich verboten. Wer unerlaubt ein Feuer in einer öffentlichen Grünanlage macht, muss mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro rechnen. Darüber hinaus muss der Sicherheitsabstand von offenen Feuerstellen auf privatem Grund zu Waldrändern mindestens 100 Meter betragen. Wer ein Feuer entzündet oder grillt, sollte dann aber unbedingt darauf achten, dass die Feuerstelle nie unbeaufsichtigt ist und immer Wasser bereitsteht.

Auch wer sein Kraftfahrzeug auf einer trockenen Grasfläche parkt, riskiert, dass die heißen Katalysator- und Auspuffanlagen die dürren Pflanzen entzünden. Dementsprechend sollten Bürgerinnen und Bürger ihre Wagen nur auf unbepflanztem Boden abstellen.

Das Abflämmen von Unkraut birgt aktuell besondere Gefahren, denn dabei können beispielsweise trockene Koniferenhecken schlagartig in Brand geraten. Die Feuerwehr empfiehlt, momentan auf das Abflämmen zu verzichten.

Die Maßnahmen und Verbote dienen dazu, Naherholungsgebiete zu erhalten und die Menschen, die sie nutzen, zu schützen. Deshalb sind alle Bürgerinnen und Bürger gefragt, diese Vorgaben einzuhalten.

Sollte es dennoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Waldbrand gekommen sein, muss dieser umgehend bei der Feuerwehr unter der Notrufnummer 112 gemeldet werden. Hier sollte die betroffene Stelle möglichst genau beschrieben werden.

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