Preisanstieg bei den Energiekosten, Foto: Kapa65 / pixabay.com

Preisanstieg bei Gas: Erhebliche Belastungen in der Region

Der Blick auf die aktuellen Energiepreise bereitet Sorgenfalten. Auch für Gas haben viele Anbieter ihre Preise angehoben. Insbesondere bei Grundversorgern müssen Verbraucher tief in die Tasche greifen. In zahlreichen Fällen haben sich die Energiekosten verdoppelt, zum Teil müssen Kunden das Dreifache zahlen. Auch 2022 ist keine Entspannung auf dem Gasmarkt zu erwarten – neben dem CO2-Preis sind Erhöhungen wegen gestiegener Einkaufskosten prognostiziert.

Preisanstieg bei den Energiekosten, Foto: Kapa65 / pixabay.com

Dennoch können Haushalte der Preisspirale entgegenwirken und die Haushaltskasse durch sorgfältiges Vergleichen entlasten.

Mehrkosten im vierstelligen Bereich

Während Autofahrer mit teurem Kraftstoff konfrontiert werden, scheint Heizkosten-Check und Kochen mit Gas zunehmend zum Luxusgut zu avancieren. Viele Haushalte müssen seit dem Jahreswechsel mehr zahlen. Wie erheblich die Mehrbelastungen für Verbraucher sind, zeigen die Datenerhebungen mehrerer Vergleichsportale wie Switchup oder Check24. Während Switchup 392 Gas-Grundversorger mit einer durchschnittlichen Preiserhöhung um 26,6 Prozent ermittelt hat, berichtet Check24 bei 17 Prozent von über 900 Preiserhöhungen Ende Dezember 2021 von einer Verdoppelung der Gaskosten. Eine Verdreifachung der Gaspreise wurde bei elf Versorgern festgestellt. Die durchschnittliche Erhöhung betrug über 34 Prozent, was mit zusätzlichen Kosten von mehr als 500 Euro jährlich einhergehen kann. Im Ruhrgebiet führen die Stadtwerke Witten die Preisparade an – Check24 berichtet von einer Erhöhung von knapp 150 Prozent, was bei einem Durchschnittsverbrauch von 20.000 kWh pro Jahr Mehrkosten von über 2.200 Euro verursacht.

Vergleichen und Wechseln

Eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um von günstigeren Gaspreisen zu profitieren, besteht im Verzicht auf die Grundversorger. Die Grundversorgung ist gegenüber alternativen Energieversorgern vielerorts die teuerste Variante. Unter anderem geht dies auf die gesetzliche Belieferungspflicht der Grundversorger zurück, welche die Unternehmen mit einem erhöhten finanziellen Risiko belastet.

Um neue Kunden zu einem Anbieterwechsel zu motivieren, ergänzen manche Energieversorger ihre Verträge zusätzlich mit attraktiven Sachprämien wie Apple iPhones, Spielekonsolen oder Fahrräder. Über Informationsportale für Energiekunden lässt sich schnell ermitteln, ob in der jeweiligen Region ein Gasanbieter mit Prämie verfügbar ist und welche Neukundenpräsente angeboten werden. Verbraucher, welche die entsprechenden Güter sowieso benötigen, können sich mit derartigen Extras eine indirekte Ersparnis sichern.

Tipps zur Kündigung!

Haushalte, die das Gas von lokalen Gasanbietern in der Grundversorgung beziehen, können ihren Belieferungsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen jederzeit kündigen. Bei alternativen Gaslieferanten gelten individuelle Kündigungsfristen. Der Großteil dieser Verträge weist eine Laufzeit von einem oder zwei Jahren auf – Verbraucher, die ihre Kündigung zu spät einreichen, müssen mit einer automatischen Vertragsverlängerung rechnen.

Die Gaspreise steigen, Foto: Magnascan / pixabay.com

Verbrauchertipps zu Anbieterauswahl, Kündigung und Boni

Trotz Preiskampf sollten Haushalte beim Tarifvergleich kritisch vorgehen. Die günstigsten Anbieter sind nicht immer zufriedenstellend und rufen zahlreiche Kundenbeschwerden hervor. Verbraucherunfreundliche Klauseln, mangelnde Transparenz und schlechter Service sind nur einige der Tücken. Wesentliche Tipps im Überblick:

Versteckte Preiserhöhungen: Alternative Gasanbieter locken Neukunden mit vergleichsweise günstigen Preisen, die sich jedoch im zweiten Vertragsjahr schnell in eine Kostenfalle verwandeln. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, kann es besonders teuer werden. Auch unzulässige Preiserhöhungen sind möglich, wogegen sich Verbraucher mit einem Einspruch wehren können – auch drei Jahre rückwirkend!
Sichere Kündigung: Kündigen Gaskunden ihren alten Vertrag selbst, kann das schriftliche Versenden per Einschreiben vor Konflikten schützen. Die rechtzeitige Kündigung lässt sich dann im Streitfall nachweisen. Für alle Gasverträge, die online nach dem 1. Oktober 2016 abgeschlossen wurden, darf die Kündigung per E-Mail erfolgen.
Boni prüfen: Oft ist ein Wechselbonus der ausschlaggebende Punkt für einen Vertragswechsel mit Ersparnis. Doch längst nicht alle Boni werden ausgezahlt. Hier dürfen Verbraucher nichts dem Zufall überlassen und müssen den Zahlungseingang genauestens kontrollieren. Fehlt das Geld, sollte der Gasversorger umgehend darauf hingewiesen und unter Fristsetzung an die Zahlung erinnert werden.

Kommt es zu Auseinandersetzungen mit einem Gasanbieter, ist die Schlichtungsstelle Energie ein wichtiger Ansprechpartner. Die unabhängige Einrichtung übernimmt für die Schlichtung von Streitfällen zwischen Verbrauchern und Energieversorgern. Träger sind die Verbände der Energiewirtschaft und die Verbraucherzentrale Bundesverband.

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