Wer einen geliebten Menschen verliert, der will ihm die letzte Ehre erweisen. Nahe Angehörige organisieren in der Regel die Beerdigung. Die Preise der Bestattungen können stark variieren. So kostet eine anonyme Feuerbestattung lediglich rund 2.000 Euro. Für eine gehobene Erdbestattung werden bis zu 35.000 Euro fällig. Auch, wenn es sich um einen traurigen Anlass handelt, ist es ratsam, sich umfassend zu informieren. Dadurch wird eine hohe Budgetbelastung vermieden.
Wie setzen sich die Preise für eine Bestattung zusammen?
In Deutschland kostet eine einfache Beerdigung durchschnittlich 7.000 Euro. Die exakten Kosten hängen von Faktoren wie Bestattungsart und –ort, Grabsorte und den zusätzlichen Serviceleistungen ab. Laut dem Bundesverband Deutscher Bestatter spielt für 20 Prozent der Hinterbliebenen der finanzielle Aspekt der Beerdigung eine Rolle. Feuerbestattungen sind normalerweise günstiger als Erdbestattungen. Möglicherweise ist auch dies ein Grund, warum mittlerweile etwa zwei Drittel der Verstorbenen eingeäschert werden.
Auflistung der Kosten für eine Bestattung:
• Bestatter-Leistungen
◦ Überführung ab 90 Euro
◦ Sarg mit Ausstattung 350 – 3.500 Euro
◦ Urne 60 – 1.000 Euro
◦ Kissen, Polster, Decken 60 – 250 Euro
◦ Totenbekleidung 50 – 130 Euro
◦ Ankleiden und Einbetten 80 – 150 Euro
◦ Hygienische Versorgung des Leichnams 50 – 250 Euro
◦ Aufbahrung 80 – 280 Euro
◦ Allgemeine Verwaltung 70 – 300 Euro
• Gebühren für Friedhof und Urkunden
◦ Leichenschau / Totenschein 20 – 130 Euro
◦ Sterbeurkunde Original 7 – 12 Euro
◦ Sterbeurkunden Zusatzexemplare 4 bis 10 Euro
◦ Kremationsleichenschau 25- 70 Euro
◦ Beisetzungsgebühr 350 – 1.500 Euro
◦ Nutzung Trauerhalle 100 – 500 Euro
◦ Kühlzellennutzung 150 – 600 Euro
◦ Einäscherung 180 – 400 Euro
◦ Träger 80 – 350 Euro
◦ Grabnutzungsgebühr 350 – 3.500 Euro
◦ Grabstein 450 – 5.000 Euro
◦ Schrift auf Grabstein 500 – 1000 Euro
◦ Transportkosten Grabstein 50 Euro
◦ Grabeinfassung 1.500 – 2.500 Euro
◦ Aufstellen des Grabsteins 500 – 1000 Euro
• Kosten für Fremdleistungen
◦ Traueranzeige 200 –1.000 Euro
◦ Trauerkranz 80 – 350 Euro
◦ Sargschmuck 90 – 300 Euro
◦ Kirche 100 – 500 Euro
◦ Musik 25 – 500 Euro
◦ Bewirtung der Trauergäste (30 Personen) 250 – 1.500 Euro
◦ Trauerkarten, Sterbebilder und Dankeskarten zur Trauer zwischen 200 und 500 Euro
Bei jedem Posten der Bestattungskosten gibt es Spielraum. Einige Leistungen muss man in fremde Hände übergeben, andere kann man auch selbst übernehmen. Manch ein Trauernder kommt besser mit dem Schmerz zurecht, wenn er aktiv wird. Gerade bei den Karten zur Beerdigung kann man selbst Hand anlegen. Günstige, würdevolle Design-Vorlagen für Einladungen und Dankeskarten zur Trauer biete zum Beispiel das Portal von karten-paradies.de. Die Karten können individuell, unter anderem mit einem schönen Bild des Verstorbenen versehen werden.
Welche Bestandteile der Beerdigung sind unbedingt notwendig?
Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, alle oben genannten Leistungen in Anspruch zu nehmen. Zu den fixen Kosten gehört die ärztliche Leichenbeschau, der Transport des Leichnams durch ein Bestattungsinstitut, die Gebühren für Sterbeurkunde und andere notwendige Dokumente, der Preis für die Grabstätte auf ausgewählten, zugelassenen Flächen.
Eine Trauerfeier ist genauso wenig verpflichtend, wie das Waschen und Bekleiden des Verstorbenen durch einen Fremden. Die Formalitäten rund um den Todesfall dürfen die Angehörigen auf Wunsch auch gerne selbst übernehmen. Dazu gehört es zum Beispiel, allen Versicherungen und Banken über das Ableben Bescheid zu geben. Informiert werden müssen folgende Institutionen und Personen, falls zutreffend:
• Finanzamt
• Standesamt
• Krankenversicherung
• Rentenversicherung
• Sozialamt bei Hilfeempfängern
• Arbeitgeber
• Vermieter
• Engste Angehörige
Jedes Bundesland besitzt ein eigenes Bestattungsgesetz, aus dem die jeweils geltenden Vorschriften hervorgehen. Das Gesetz für Beerdigungen in Nordrhein-Westfalen besagt unter anderem, welche Transportvorschriften es für die Leiche gibt und welche Bestattungsfristen gelten.
Wer übernimmt die Kosten der Beerdigung?
Im § 1968 des BGB ist zu lesen, dass der Erbe die Kosten der Bestattung trägt. Jetzt ist es rechtlich so, dass das Erbe ausgeschlagen werden darf. Ab dem Zeitpunkt, wo der Begünstigte über den Erbfall informiert wird, hat er sechs Wochen Zeit es abzulehnen. Macht er das nicht, dann zahlt der die Beerdigung. Dafür darf er selbstverständlich seinen Erbteil verwenden.
Schlagen alle Erben die Annahme des Nachlasses aus, dann trägt normalerweise zunächst die zuständige Gemeinde oder Stadt die Ausgaben. In der Regel wird im Anschluss der Totenfürsorgeberechtigte zur Kasse gebeten. Totenfürsorgeberechtigt ist eine Person, welcher der Verstorbene zu Lebzeiten dazu ernannt hat. Wurde die Ernennung versäumt, trifft die Verantwortung normalerweise den Ehepartner, die Kinder oder Eltern des Toten.
Sind bei den Hinterbliebenen keine ausreichenden finanziellen Mittel für die Beerdigung vorhanden, dann kann eine Sozialbestattung beantragt werden. Gerade, weil immer mehr ältere Menschen von Armut betroffen sind, häufen sich mittlerweile die Anträge auf den Ämtern. Bedauerlicherweise gibt es keine bundesweite Vorschrift, welche konkreten Kosten die zuständigen Sozialhilfeträger bei Beerdigungen übernehmen.
Grundsätzlich gelten folgende Regelungen bei Sozialbestattungen:
• Bestattungsart darf frei gewählt werden
• Grabpflegekosten werden nicht übernommen
• Grab kann nicht frei gewählt werden
• Auch bei Fehlgeburten möglich
Welche Kosten bei Sozialbestattungen im Detail übernommen werden, ist strittig. Tatsächlich gibt es verschiedene Gerichtsurteile darüber. Fest steht, dass auf die Wünsche des Verstorbenen Rücksicht genommen wird. Es ist also optimal, wenn bereits vor dem Ableben geklärt wird, wie die Beerdigung aussehen soll. Die Sozialämter zahlen sowohl Erd- als auch Feuerbestattungen. Inwieweit die genauen Vorstellungen des Toten umgesetzt werden müssen, ist fraglich. Es wird auch immer der wirtschaftliche Aufwand berücksichtigt, schließlich wird diese Beerdigung von Steuergeldern finanziert. In der Regel muss deshalb auf eine Luxusbestattung verzichtet werden.
Wie findet man günstige Bestattungsinstitute im Ruhrgebiet?
Am preiswertesten sind anonyme Beerdigungen, bei denen es weder einen Grabstein gibt, noch Angehörige anwesend sind. Ob diese Form infrage kommt, hängt von der persönlichen Haltung dem Tod und dem Verstorbenen gegenüber ab. Die Zahl der anonymen Bestattungen steigt tatsächlich. Im ersten Halbjahr 2017 waren 16,3 Prozent der Beerdigungen anonym. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es nur 8,9 Prozent.
Zusätzlich zu den vergleichsweise geringen Kosten existiert der Vorteil, dass verschiedenste Arten der anonymen Bestattung angeboten werden. Neben Erd- und Feuerbestattungen gibt es auch die Möglichkeit beispielsweise auf einer Alm-Wiese in der Schweiz, auf hoher See oder unter einem Baum beerdigt zu werden.
Günstige Bestatter im Ruhrgebiet, die unter anderem anonyme Beerdigungen arrangieren, sind:
• Bergmann Bestattungen in Bochum
• Bestattungen Hoyer in Bochum
• Bastian-König Auslandsüberführungen – Bestattungen in Rheinberg
• Günstiger Bestatter NRW in Gelsenkirchen
• Karl Schuhmacher in Oberhausen
Eine anonyme Beisetzung ist nicht in jedem Fall die perfekte Wahl. Wer lieber eine konventionelle Bestattung für sich oder seine Angehörigen wünscht, der plant besser schon im Voraus. Menschen, die sich vor ihrem Ableben Zeit für die Organisation der Beerdigung nehmen, können in Ruhe die Preise vergleichen. Außerdem wird die Beisetzung dann genauso ablaufen, wie sie es sich vorstellen. Man nimmt den Angehörigen viel Stress und Leid ab, wenn man sich im Vorfeld selbst um die eigene Bestattung kümmert.
Am besten lässt man sich Kostenvoranschläge aller infrage kommenden Bestatter zusenden. Beim Vergleich ist unbedingt darauf zu achten, welche Posten inkludiert sind. Es ist wichtig, dass im Nachhinein keine unerwarteten Rechnungen eintreffen. Am besten wählt man einen der rund 3.200 Vertreter, die dem Bund Deutscher Bestatter angehören. Sie haben eine Verpflichtung zur Kostenaufstellung. Auf der Webseite des Bestatterverbands Nordrhein-Westfalen e. V. finden Interessenten eine ausgeklügelte Suchfunktion mittels Kartenansicht. Einige der Beerdigungsdienste im Ruhrgebiet offerieren einen Preiskalkulator direkt auf der Webseite. Dann erfährt man unverbindlich und schnell die Kosten.
Bei besonders günstigen Bestatter-Schnäppchen ist auf die Details zu achten. Teilweise findet das Begräbnis in solchen Fällen auf einem Friedhof statt, den das Bestattungsinstitut auswählt. Diese letzte Ruhestätte muss sich nicht zwingend im Einzugsbereich des Verstorbenen befinden. Insgesamt ist die Grabauswahl ein interessanter Kostenfaktor. Meistens sind Gräber in ländlichen Gebieten günstiger als in Großstädten. Einer der größten Friedhöfe der Bundesrepublik liegt im Ruhrgebiet. Der Hauptfriedhof Dortmund umfasst ein Gebiet, das zweimal so groß ist wie der Westfalenpark. Wer auf dem 118 Hektar großen Hauptfriedhof von Dortmund seine letzte Ruhe findet, der ist nicht nur umgeben von einem gigantischen Baumbestand, er befindet sich auch auf der größten Grünfläche der Metropole. Ein Einzelgrab für 20 Jahre kostet hier rund 3.320 Euro. Auf dem Friedhof in Horrweiler dagegen, gibt es Einzelgräber für einen Zeitraum von 20 Jahren bereits ab 200 Euro. Außerdem fallen die Preise in der Regel geringer aus, wenn die Friedhofsverwaltung eine Grabstelle zuweist, als wenn die Angehörigen diese aussuchen.
Es ist nichts Verwerfliches daran, bei einer Beerdigung auf die Kosten zu achten. Auch eine günstige Bestattung kann würdevoll sein, insbesondere dann, wenn Persönlichkeit und Charakter des Verstorbenen zum Ausdruck gebracht werden.
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