Metropole Ruhr (idr). Die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW zieht auch Neuregelungen für die Besucherzentren des Regionalverbandes Ruhr (RVR) nach sich. Ab norgen, 24. November, gilt landesweit eine 2G-Regel für den Freizeitbereich und damit auch für die RVR-Besucherzentren, Veranstaltungen und Führungen. Teilnahme und Zutritt sind nur noch nach Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises möglich.
Das betrifft die RVR-Besucherzentren Bislicher Insel in Xanten, Haus Ripshorst in Oberhausen, den Heidhof in Bottrop und das Besucherzentrum Hoheward in Herten/Recklinghausen. Der Lehrbetrieb an der Umweltweltpädagogischen Station Heidhof findet weiter unter den an Schulen geltenden Regeln – laut Verordnung unter 3G-Bedingungen – statt. Die bekannten Maßnahmen wie Maske tragen und Abstand halten gelten weiterhin.
Infos unter https://www.rvr.ruhr/service/rvr-besucherzentren/