Zudem weist der RVR auf einige elementare Verhaltensregeln hin, die für alle Waldbesucherinnen und -besucher gelten: Grillen und Feuerentzünden sind im Wald und 100 Meter um den Wald herum streng verboten! Das gilt auch für Rauchen im Wald (bis zum 31. Oktober)! Brennende Zigarettenstummel dürfen nicht weggeworfen werden – auch nicht aus dem Autofenster. Glasscherben können wie ein Brennglas wirken und Feuer entfachen. Deshalb dürfen Flaschen nicht im Wald liegen gelassen werden.
Die Einfahrten zu den Wäldern dürfen nicht zugeparkt werden, damit die Feuerwehr im Falle eines Waldbrandes schnell zur Brandstelle gelangt. Autos sollten auch nicht über trockenem Bodenbewuchs abgestellt werden, da sich dieser entzünden kann.
Wer einen Brand entdeckt, sollte ihn der Feuerwehr unter 112 melden. Zur Beschreibung der Brandstelle können die Rettungspunkte im Wald dienen. Auf dem Smartphone kann die App „Hilfe im Wald“ den nächstgelegenen Rettungspunkt schnell anzeigen.